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Es gibt unbefristete Verträge, Zeitmietverträge, Staffel- oder Indexmietverträge. Man kann Vordrucke nutzen, die man im Handel kaufen kann oder auch im Internet herunterladen, oder einen individuellen Vertrag aufsetzen lassen.
Die Mindestangaben in einem gültigen Mietvertrag bestehen aus der Angabe von Mieter und Vermieter, einer kurzen Beschreibung der Wohnung, die vermietet wird, wie hoch der Mietzins sein wird und ab wann das Mietverhältnis beginnt.
Ein unbefristeter Mietvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und muß von einer der beiden Seiten gekündigt werden. Die gesetzliche Frist für den Mieter liegt hier bei 3 Monaten, kann aber bei bestimmten Verträgen und je nach Wohndauer auch länger ausfallen.
Bei einem Zeitmietvertrag wird das Ende der Vermietung von vornherein per Datumsangabe festgelegt. In der Regel können Vermieter und Mieter vor Ablauf dieser festgelegten Mietzeit nicht kündigen. Eine Ausnahme bildet hier die fristlose Kündigung.
Staffelmietverträge legen nicht nur die Miethöhe zu Beginn fest, sondern auch gleich die zukünftigen Mietsteigerungen.
Dabei muss zwischen 2 Staffelmieten mindestens ein Jahr liegen und die Mieterhöhung muss ausdrücklich im Vertrag festgelegt werden. Klauseln über jährliche Mietsteigerungen z.B. um fünf Prozent sind von vornherein unwirksam. Auch bei Steigen der ortsüblichen Miete darf die Miete nicht erhöht werden.
Indexmietverträge koppeln den Mietpreis an einen Preisindex für die Lebenshaltung.
Dabei wird sich auf das statistische Bundesamt berufen.

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